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Hausordnung

Um allen Gästen einen entspannten Aufenthalt zu ermöglichen, müssen die nachfolgenden Grundregeln von allen Gästen beachtet werden. Die Hausordnung ist Bestandteil des Belegungs- bzw. Reisevertrags und wird mit der Buchung akzeptiert.

 

Jeder Gast ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung. Die Gruppenleiter/Lehrer/Betreuer sind verantwortlich für ihre Gruppen. Die Mithilfe der Gäste zur Einhaltung der Hausordnung sowie bei der pfleglichen Benutzung von Einrichtung und Gegenständen ist zwingend erforderlich.

 

  1. Mit Rücksicht auf die anderen Gäste möchten wir Sie bitten, von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr die gewünschte Ruhezeit einzuhalten. Nach 22:00 Uhr sind alle Außentüren geschlossen zu halten. Auf bundes-, landes- und gemeindeordentliche Bestimmungen bezüglich nächtlicher Ruhestörung sei ausdrücklich hingewiesen.
  2. Das Rauchen und offene Feuer sind im gesamten Gebäudekomplex nicht gestattet.
  3. Der Verzehr oder die Zubereitung von warmen Speisen ist in den Schlaf- und Gemeinschaftsräumen sowie den Bungalows nicht gestattet. Der Betrieb von elektrischen Geräten durch die Gäste zur Erhitzung von Speisen oder Getränken ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Die Benutzung von Tonträgern / Radios etc. ist nur in Zimmerlautstärke gestattet und sofern andere Gäste nicht gestört werden.
  4. Tiere dürfen nur auf vorherige Anfrage und dokumentierter Rückbestätigung mitgebracht werden. Der Aufenthalt der Tiere ist nur unter Aufsicht in den Zimmern/Apartments gestattet. Außerhalb sind die Tiere grundsätzlich an der Leine zu führen und es ist sicher zu stellen, dass andere Gäste nicht belästigt werden. Verschmutzungen sind sofort selbst zu beseitigen. Beschädigungen durch die Tiere sind, um größeren Schaden zu vermeiden, unverzüglich bei der Hausleitung zu melden. Die Kosten für die Reinigung bzw. Reparatur trägt der Halter.
  5. Die Außenanlagen, der Uferbereich, die Steganlage und die Spiel- und Sportflächen sind jederzeit in sauberem Zustand zu hinterlassen. Für Verschmutzungen oder Beschädigungen, insbesondere bei witterungsbedingt unangemessener Nutzung haftet der Nutzer.
  6. Für Personenschäden, die durch fahrlässige Nutzung der Außen- und Innenanlagen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Wir weisen insbesonders auf mögliche Gefahrenquellen in naturnaher Umgebung hin.
  7. Das Herauslehnen aus den Fenstern, das Sitzen auf Fensterbänken und das Hinauswerfen von Gegenständen sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt! Bei Wind, Regen oder Schneefall und bei Verlassen der Zimmer sind die Fenster zu schließen.
  8. Bei Anreise sind die Zimmer und Einrichtungen durch die Gäste bzw. den Gruppenleiter auf Beschädigungen/Verschmutzungen zu kontrollieren und gegebenenfalls umgehend die Hausleitung zu informieren. Die Zimmer und Apartments können am Anreisetag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr bezogen werden. Andere Zeiten sind (mindestens einen Werktag vorher) mit der Hausleitung abzustimmen.
  9. Am Abreisetag werden die Zimmer gemeinsam von Gruppen- und Hausleitung abgenommen. Für eventuelle dabei festgestellte Schäden, die bei Anreise nicht dokumentiert wurden oder grobe Verschmutzungen haftet der Gast mit Schadenersatz. Die Zimmer sind am Abreisetag von 8:00 Uhr bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.
  10. Bei Abreise sind die Zimmer so zu verlassen, dass eine Hausreinigung leicht möglich ist (Bettwäsche abziehen, Abfälle in die entsprechenden Behälter usw.).
  11. Die Zimmerschlüssel sind bei der Abreise dem Gruppenleiter, von Individualreisenden der Hausleitung auszuhändigen. Geht ein Schlüssel verloren, ist der Gast verpflichtet, für die Kosten (neuer Schlüssel und/oder Austausch des Schlosses) aufzukommen.
  12. Die Zimmer und Bungalows werden nur am Ende Ihres Aufenthaltes gereinigt. Die Endreinigung wird ausschließlich durch unser Personal durchgeführt.
  13. Hausleitung und Mitarbeiter des Gästehauses Teupitz üben das Hausrecht aus. Bei Verletzung der Hausordnung kann sofortiges Hausverbot erteilt werden. Entstehende Kosten für Rückreise oder anderweitige Unterbringung wegen des Aussprechens des Hausverbotes werden nicht erstattet.
  14. Hausleitung und Mitarbeiter des Gästehauses Teupitz können die Zimmer und Bungalows nach vorheriger Ankündigung während des Aufenthaltes betreten. Bei Havarien oder Notreparaturen ist eine Ankündigung nicht erforderlich.
  15. Mobiliar und Inventar sind ausschließlich für die Zimmer und Bungalows bestimmt. Wir bitten Sie deshalb, nichts - auch nicht vorübergehend - aus den Räumen zu tragen. Die Zimmer und Bungalows befinden sich in gutem Gebrauchszustand, mit einer der Anzahl der Schlafgelegenheiten entsprechenden Ausstattung. 
  16. Der Parkplatz ist ausschließlich für die Gäste des Hauses bestimmt. Auf dem Parkplatz und auf den Gartenwegen ist der Winterdienst eingeschränkt. Der Innenhof und der Zufahrtsweg dienen auch als Feuerwehrzufahrt und dürfen (nach Absprache mit der Hausleitung) nur für das Ein- und Ausladen genutzt werden. Die Fahrgeschwindigkeit ist auf Schrittgeschwindigkeit begrenzt. Für Unfälle oder Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug übernehmen wir keine Haftung.