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AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Gästehaus Teupitz, Puschkinstraße 7, 15757 Halbe (im folgenden kurz Gästehaus) und dessen Vertragspartner anzuwenden.


Beherbergung

Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages (Zimmeranmietung) gelten für die Überlassung von einzelnen Gästezimmern und Gruppenkontingenten sowie für alle hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen  an den Auftraggeber (im folgenden: Gast). Entgegenstehende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Für die Reservierung und Durchführung von Veranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen.

 

1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
Die Reservierung von mehreren Gästezimmern (Kontingente) sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlich postalischen, telefonischen oder per email verschickten Bestätigung des Gästehauses und Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästezimmern reicht im Regelfall auch die telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus.

2. Gruppenreservierungen
Bei der Buchung von mehr als drei Gästezimmern wird in der schriftlich postalischen, telefonisch oder per email versendeten Reservierungsbestätigung auf die Storno- und Zahlungsbedingungen hingewiesen, die vom Gruppenbesteller nicht ausdrücklich rückbestätigt werden müssen, aber mit Bestätigung des Gästehauses im  vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien finden. Generell gilt (sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird) eine kostenlose Teilnehmerreduktion bis zu 5 % des bestellten Kontingentes bis 10 Tage vor Mietbeginn. Bei der Vereinbarung eines Pauschalpreises ist diese Regelung hinfällig.

 

Die Stornierung des Gesamtvertrages ist für beide Parteien nachfolgend geregelt:


Bis Vollendung von 9 Monaten vor Anreise: 30% des Reisepreises
Bis Vollendung von 6 Monaten vor Anreise: 50% des Reisepreises.
Bis Vollendung von 3 Monaten vor Anreise: 80% des Reisepreises
Bis Vollendung von 14 Tagen vor Anreise: 100% des Reisepreises.
Bei erfolgreicher anderweitiger Vergabe des Termins bleibt lediglich die 1. Rate der Anzahlung als Stornogebühr fällig.
 

Der Gast verpflichtet sich bis spätestens 48 Stunden vor Anreise zur Übersendung einer aktuellen Teilnehmer-/Namensliste.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die vereinbarten Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeit gültigen MWSt. Bei Reservierungen im voraus von länger als 4 Monaten behält sich das Gästehaus das Recht vor, die vereinbarten Preise um max. 7 % bei z. B. drastischer Energieverteuerung zu erhöhen.


Bei Gruppenbuchungen wird zunächst eine Anzahlung in Höhe von 10% in Rechnung gestellt, zahlbar sofort nach Vertragsunterschrift. Eine weitere Anzahlung in Höhe von 40% ist 6 Monate vor Anreise fällig, die letzte Anzahlung in Höhe von 50% ist 14 Tage vor Anreise fällig. Nach Ende der Reise wird dem Gast eine Schlußrechnung zugestellt, die auch die Verbrauchskosten für Strom, Gas und Wasser/Abwasser beinhaltet.  Die Parteien vereinbaren für den Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat.


b) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.

 

4.
a) Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen bei Einzelreservierungen erfolgen generell schriftlich per Post oder email. Entscheidend ist das Datum des Eingangs beim Gästehaus. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. 

 

b) Bei Umbuchung, sofern sie möglich ist, entstehen grundsätzlich keine Gebühren.

c)  Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Gästehaus hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.  Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Gästehaus anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Gästehaus zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt.  Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, es sei denn es wurde zwischen Gast und Gästehaus eine andere Absprache getroffen.  Das Gästehaus kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind) oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Gästehauses.

 

5. Wertsachen
Das Gästehaus übernimmt für Wertsachen, Bargeld usw. bei Verlust ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, von Musikinstrumenten etc. obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.

 

6. Haftung
a) Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Der Gast ist gehalten, die Einbringung von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff u.ä.) anzuzeigen. Generell haftet das Gästehaus nur bei grob eigenem fahrlässigem Verschulden oder dem Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden.

 

b) Das Gästehaus weißt ausdrücklich auf das Verbot hin, in den Räumen des Gästehauses zu rauchen und Kerzen, Gaskocher und weitere offene Flammen zu entzünden. Kosten durch Schäden bei Zuwiderhandlung gehen zu Lasten des verantwortlichen Gastes.

 

7. Kündigung durch das Gästehaus
Das Gästehaus ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehen des Gästehauses schadet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.

 

8. Gerichtsstand
Für alle Vertragspartner des Gästehauses und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Königs Wusterhausen vereinbart.